Geschichte
- Am 5. August 1606 erhielt Hans Jacob Holtzhalb vom Dorfmeister von Sufers das Recht die Erze, welche Stahl, Eisen Kupfer, Blei und andere Metalle enthielten (ausser den Kristallen) abzubauen. Weiter erhielt Holtzhalb das Recht im Gebiet vom Schwarzwald ebenfalls Erz zu graben und Holz zu fällen für die Kohlegewinnung und andere Nutzung. Auch durfte er das Wasser nutzen und umleiten, welches durch diesen Wald floss. Auch wurde ihm das Recht erteilt auf diesem Gebiet eine Schmelze, Schmiede etc. zu erstellen. Holzhalb durfte auch Erz von auswärts einführen und in dieser Schmelze verarbeiten. Dafür erhielt die Gemeinde Sufers am St. Michaelstag ein Lehenszins von 48 Churer Gulden. Weiter konnte die Gemeinde jährlich 30 Zentner Eisen für den Eigenbedarf kaufen, zu einem um 1/2 Gulden reduzierten Preis. Stand das Schmelzwerk still musste kein Zins bezahlt werden und die Gemeinde hatte kein Anrecht auf das Eisen. Sollten sich keine Leute finden lassen für die Arbeit, musste dies dem Dorfmeister gemeldet werden.
- Nachdem gegen die Gemeinde Sufers Einsprache gemacht wurde, einigten sich die Nachbarschaften Splügen, Medels, Nufenen und Hinterrhein am 29. August 1609. Die vier Gemeinden überliessen Holtzhalb das Holz im Schwarzwald für die Köhlerei auch im Einverständnis der Gemeinde Sufers und gegen Bezahlung von 50 Churer Gulden, welche am Martini Tag zu bezahlen waren.
- Am 1. November 1609 beglichen auf der einen Seite der Dorfmeister von Sufers und Rat der Gemeinden Splügen und Medels und auf der anderen Seite der Dorfmeister und Rat der Gemeinden Hinterrhein und Nufenen den Streit betreffend Jahrgeldausteilung, welche von Holtzhalb bezahlt werden musste. 1) Der Göriwald vom Strahlenbach bis zum von Holtzhalb gepachteten Waldes gehörte allen. 2) Der Lehenszins sollte je hälftig auf die beiden Landschaften aufgeteilt werden. Von der einen Hälfte erhielt Nufenen 2/3 und Hinterrhein 1/3. Die andere Hälfte wurde auf die Gemeinden gleichmässig verteilt.
- Hans Schoch, Landammann und Rat der Landschaft Rheinwald erteilte Thomas von Schauenstein am 1. April 1613 die Befugnis die Erze auf dem Gebiet der Landschaft abzubauen, mit Aushanme von Eisenerz, welches bereits durch Holzhalb abgebaut wurde. Dafür bezahlte Schauenstein der Landschaft jeweils auf Martini den Zins von 40 Churer Gulden.
- Am 12. November 1816 schloss die Landschaft Rheinwald ein Pachtvertrag ab mit der Gesellschaft Staffoni Bordiga und Cie. 1) Damit erhielt Staffoni das alleinige Recht im Schwarzwald Holz zu hauen für die Zeit von 30 Jahren. Auf der Alp Suretta wurde die Landschaft Rheinwald ihm ein genügend grosses Stück Wald für den Holzschlag zuweisen. Alle Bäume durften geschalgen werden mit Ausnahme der Arven, welche für die Einheimischen vorbehalten waren. 2) Auch erhielt die Gesellschaft das Recht Eisenerz vom Guggernüllhorn bis zur schamser Grenze beidseits des Rheins abzubauen. Auch durfte das Wasser in diesem Gebiet genutzt werden. 3) Die Gesellschaft verpflichtete sich sämtliche Gebäude für das Bergwerk auf dem Gebiet vom Rheinwald zu erstellen. Auch die Holzkohle musste auf diesem Gebiet verarbeitet werden und durfte nicht ausgeführt werden. 4) Die Fuhrleute und Taglöhner für jeglichen Transport mussten in erster Linie aus dem Gebiet der Landschaft Rheinwald rekrutiert werden. 5) Den Einheimischen war das Eisen für den Eigenbedarf zum Preis von 12 Kreuzer die Krinne abzugeben. 6) Auch jede Gemeinde innerhalb der Landschaft erhielt einen Eisenstab, zwei Spitzhauen und einen Eisenschlegel. 7) Bei Vertragsunterzeichnung musste die Gesellschaft eine erste Zahlung von 1900 Gulden leisten. Weitere 3050 Gulden waren am 1. Mai 1817 zuzüglich dem Zins von 5% zu leisten. Weitere 3050 Gulden zuzüglich Zins waren am 1. Mai 1820 fällig. 8) Im Bergbau durften nur Ausländer mit Pass und gutem Leumundszeugnis arbeiten. 9) Die Landschaft Rheinwald musste sich dafür einsetzen, dass die Gemeinden das Weideland für eine Ziege pro Ausländer und für zwei Kühe und ein Pferd zur verfügung stellte. 10) Sollte sich die Gesellschaft auflösen, oder nach den 30 Jahren Vertragsdauer, fielen sämtliche Gebäude der Erzgewinnung and die Landschaft Rheinwald zu.
- Am 12. November 1816 wurde ein Streit zwischen Staffoni und der Gemeinde betreffend Jagd und Fischerei beilgelegt .
- Nachem die Gemeinde Sufers am 15. Juni 1819 bei der Kantonsregierung Einsprache gegen den Vertrag zwischen der Landschaft Rheinwald und der Gesellschaft Staffoni und Cie. erhob, einigten sich die beiden Parteien am 15. August 1819 auf folgende Punkte. 1) Alle bisherigen Verträge und Urteile behielten weiterhin ihre Gültigkeit. 2) Die Landschft Rheinwald durfte nach dem Heimfall der Gebäude diese abbrechen oder der Gemeinde Sufers zur freien Benutzung überlassen. Sollten aber die Gebäude weiterhin für die Verhüttung verwendet werden so konnte die Landschaft Rheinwald diese wieder für sich beanspruchen. 3) Die Landschaft Rheinwald verpflichtete sich gegenüber der Gemeinde Sufers weder selbst noch über die Gesellschaft Staffoni und Cie. Schaden an den Weiden anzurichten und dafür zu sorgen, dass der Jungwald an den gerodeten Stellen ungehindert nachwachsen konnte.
- Die Gemeinde Sufers ermächtigte die Gesellschaft Staffoni und Cie. am 22. August 1819 auf dem Gebiet jenseits des Rheines, gegenüber Halvapina und Cresta die Gebäulichkeiten für das Eisenbergwerk zu errichten. Sollte die Gesellschaft den Bergbau im Gebiet der Heuberge aufnehmen, so verpflichtete sich die Gemeinde das Holz in dieser Gegend bereit zu stellen. Die Gemeinde erlaubte den Erzabbau auf dem Gemeindegebiet.
- Am 5. März 1825 gestattete die Landschaft Rheinwald der Gesellschaft Staffoni und Cie. nach Bezahlung von 3300 Gulden auch die Arven auf dem Gebiet des Schwarzwaldes zu schlagen, welche laut Vertrag vom 12. November 1816 ausgenommen waren.
- Am 5. November 1825 verkaufte die Gesellschaft Stoffani und Cie. die Gebäude der Schmelze mit dem Einverständnis der Gemeinde Sufers an die Gebrüder Marietti. Diese wollten an dieser Stelle eine Glashütte errichten. Die Gemeinde stellte die Bedingung, dass die Glashütte erstellt und betrieben werden musste. Ansonsten war die Gesellschaft Staffoni weiterhin für die Einhaltung des Vertrages verpflichtet.
- Am 9. Januar 1826 kaufte Marietti die Schmelze von Staffoni und wollte daraus eine Glashütte bauen. Alle Transporte in Zusammenhang mit der Glashütte mussten durch einheimisches Personal bewerkstelligt werden. Nach Auslauf des Vertrages fielen die Gebäude kostenlos an die Landschaft.
- Am 28. Oktober 1827 wurde ein Grenzstreit zwischen Marietti und der Gemeinde Sufers beigelegt.
- Johann Bapt. Bavier aus Chur unterzeichnete im Mai 1828 als Vertreter der Gebrüder Marietti ein abkommen mit der Landschaft Rheinwald für den Erztransport von Sufers nach Chur.